Donnerstag, 15. August 2013

Prof. Hepcke: Der LANUV Fachbericht 43 ist KEIN Argument für den Kanal-TÜV!

Obwohl dieser “Fach”bericht längst widerlegt wurde, belegt das Umweltministerium NRW damit noch immer die angebliche Notwendigkeit des Kanal-TÜV’s.Zuletzt wurde am 13.6.2013(!) ein Bürger, der gegen den Kanal-TÜV protestierte, damit in die Irre geführt. Prof. Hepckes Analyse wurde im November 2012 veröffentlicht. 

Prof. Dr. Ing. Hartmut Hepcke :

"Ist der LANUV-Fachbericht 43 „Grundwassergefährdung und Auswertung der Analysenergebnisse der landesweiten Grundwassermessstellen in NRW“ vom April 2012 ein wissen- schaftlich begründeter und zweifelsfreier Beweis für die von der Landesregierung aufgestellte Behauptung „von undichten Grundstücks- und Hausanschlussleitungen geht eine bedeutende Gefahr für Boden und Grundwasser aus“.
eindeutige Antwort: NEIN !
Zusammenfassung:
Die Ergebnisse der Auswertung der Analysenergebnisse der landesweiten Grundwassermessstellen in NRW und der diesbezüglichen Literatur zur Grundwassergefährdung durch undichte Kanäle liefern keinen schlüssigen Beweis für die Behauptung der Landesregierung, dass „von undichten Grundstücks- und Hausanschlussleitungen eine bedeutende Gefahr für Boden und Grundwasser ausgeht“.
Der LANUV-Fachbericht 43 ist vielmehr ein weiterer Beweis dafür, dass kein direkter Zusammenhang zwischen möglicherweise undichten Grundstücks- und Hausanschlussleitungen und Boden- bzw. Grundwasserbelastungen besteht.
Begründung:
1. Der Bericht stellt seine Ergebnisse überwiegend im Konjunktiv – könnte, würde, sollte – dar und manifestiert damit, dass diese Ergebnisse nicht zweifelsfrei den Schluss zulassen, der dort dann z.T. formuliert und von der Politik gern daraus abgeleitet wird.
2. Der Bericht stellt fest, dass im Grundwasser anthropogene Einflüsse feststellbar sind und unter intensiv besiedelten Gebieten (Städte) im Vergleich zu unbesiedelten Gebieten (Wald) bestimmte Parameter höher ausfallen.Dies ist eine vorhersehbare und damit triviale, nichts sagende Feststellung.Seit Menschengedenken haben Besiedlungen durch den Menschen immer Auswirkungen auf die Umwelt gehabt. Noch heute finden wir Spuren der Neandertaler, der Kelten und der Römer usw. Betrachtet man die für fäkale Verunreinigungen ausschlaggebenden Parameter Ammonium, E.coli und coliforme Keime, so kommt dieser Bericht zu dem eindeutigen Ergebnis, dass gerade diese Parameter unter besiedelten Gebieten kaum vorhanden sind und z.T. deutlich niedriger ausfallen als unter unbesiedelten Gebieten.




5. Der Bericht gibt des Weiteren überhaupt keine Auskunft darüber, wer qualitativ und quantitativ für die festgestellten anthropogenen Einflüsse verantwortlich ist. Sind dies diffuse unvermeidbare Quellen, die öffentlichen Kanäle, Falscheinleitungen, Kläranlagenabläufe oder andere Einträge.
Hierfür allein undichte Grundstücks- und Hausanschlussleitungen verantwortlich zu machen ist fachlich nicht vertretbar, unseriös und rechtlich hoch bedenklich.
6. Untersucht wurde in diesem Zusammenhang auch nur das erste Grundwasserstockwerk. Dieser Grundwasserleiter muss aber nicht identisch sein mit dem aus dem tatsächlich das Rohwasser für die Trinkwasserversorgung gewonnen wird.
7. Ein beachtlicher Teil der im Grundwasser gefundenen Verbindungen aus Bor und Natrium ist sicherlich auf das in Waschmitteln vorhandene Bleichmittel Natriumper(oxo)borat (Natriumperborat) – NaBO2(OH)2 • 3H2O zurückzuführen. Nach Aufspaltung von Natriumperborat in Wasser entstehen Wasserstoffperoxid
H2O2, Natriumborat NaBO2 und Wasser H2O. Das Natriumborat ist in einer Kläranlage aber nicht eliminierbar, so dass dieser Stoff ungehindert in die Umwelt gelangt und damit über Versickerung auch in das Grundwasser.
              Die Mengenbilanz zwischen Kläranlagenablauf / undichten Kanälen verhält sich – 
                  wie bekannt –10.000 : 1.
Die Schlussfolgerung, ein erhöhtes Vorkommen von Bor und Natrium ist ein signifikanter Beweis für undichte Grundstücks- und Hausanschlussleitungen, ist ebenso falsch und damit unzulässig.
Sollte sich allerdings herausstellen, dass Borate im Grundwasser die Trinkwasserversorgung gefährden,
muss die Politik bei der Waschmittelindustrie ein Verbot des Einsatzes dieses Stoffes durchsetzten, da anorganische Borate weder im Boden noch in der Kläranlage abbaubar sind. Gleiches ist in der Vergangenheit mit den Phosphaten im Waschmittel geschehen.
Auch dieser Bericht belegt eher, dass von undichten Anschlussleitungenkeine Gefahr für den Boden und das Grundwasser ausgeht.   10.11.2012
  Auch andere Gutachten bestätigen: KEINE Gefährdung des Grundwassers durch undichte Abwasserleitungen!
“Seit längerem gehe ich bei meinen Vorträgen explizit auf die Aussagen des LANUV – Fachberichtes 43 „Grundwassergefährdung durch undichte Kanäle“ aus dem Jahr 2012 ein. Im Einzelnen führe ich unter Kapitel 3.1 und 3.2 folgendes aus:

Gibt es Untersuchungen über die Auswirkungen undichter Abwasserleitungen auf den Boden und das Grundwasser? eindeutige Antwort: JA !
In den Gutachten und Untersuchungen von Dr. Robert Thoma, Würzburg, Dr. Ulrich Hagenhoff, Langen und Prof. Dr. Josef Winter, Karlsruhe wurde der Einfluss und die Auswirkungen von austretendem Abwasser auf den angrenzenden Boden und das Grundwasser untersucht. Im Ergebnis kommen alle Verfasser zu dem recht einheitlichen Schluss:

• Die Mengen an austretendem Abwasser sind insgesamt recht gering.

• Der Boden weist durchaus Verschmutzungen auf, diese sind aber nur in einem sehr begrenzten
Bereich (i.d.R. 0,5-1,0 m) nachweisbar.

• Bereits im oberflächennahen Grundwasser sind keine signifikanten Verunreinigungen feststellbar, die auf undichte Anschlussleitungen zurück zu führen sind. Viele Untersuchungen, die z.T. ein etwas schlechteres Bild zeichnen, können nicht zur Verallgemeinerung herangezogen werden, da entweder sehr spezielle Randbedingungen vorherrschen oder die Quellen der Verschmutzung nicht eindeutig belegt und nachgewiesen werden können.Sie allein auf undichte Haus- und Grundstücksanschlussleitungen zurückzuführen ist wissenschaftlich unzulässig.

Prof. Hepcke 28. April 2013
Info Prof. Dr.-Ing.Hartmut Hepcke:
Er ist…
-Professor an der Fachhochschule Münster im Fachbereich Energie · Gebäude · Umwelt
-Mitglied im Sachverständigenausschuss “Sanitärausstattungsgegenstände” und “Entwässerungssysteme” des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin
-Leiter der vom Ministerium für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen bauaufsichtlich anerkannten Zertifizierungsstelle für Abwassertechnik.

Freitag, 1. März 2013

FAKTEN zum Kanal-TÜV---NRW sagt NEIN ---WIR geben NICHT auf!---Unsere wichtigsten BEWEISE----

Bitte verbreitet diesen Text.
Die Empörung vieler Menschen ist unsere einzige Chance dieses Unrecht zu stoppen!

NRW sagt NEIN zum Kanal-TÜV-WIR geben NICHT auf!


Die Landesregierung hat am 27.02.2013 das Gesetz zum Kanal-TÜV verabschiedet.

Für die Bewohner der Wasserschutzgebiete gilt leider die Pflicht zum Kanal-TÜV, wobei den Kommunen durch die Rechtsverordnung SüwVO Abw. vom 17.10.2013 aber ein bürgerfreundlicher Ausweg gelassen wurde. (s.Rechtliche Schritte).
Für die Bürger außerhalb der WSG gibt's leider keine Entwarnung, denn diese können jederzeit erweitert werden.

Es ist also schlecht gelaufen, denn die Kommunen werden nun wohl gezielt von der Kanallobby beeinflusst und obwohl erwiesen wurde, dass defekte Rohre auch in Wasserschutzgebiete unbedenklich sind, müssen sie als Bauernopfer herhalten.

Es gibt aber für alle noch Hoffnung, dass die Gerechtigkeit noch siegt.

Prozesse und weitere Proteste können das Blatt noch wenden.

Der Landtag war beeindruckt vom breiten Protest der Hausbesitzer und deligierte darum die Entscheidung an die Kommunen, so ein Kommentar in der "Kölnischen Rundschau" vom 28.02.2013.

Protest bringt also doch etwas.

Wehrt Euch also, wir haben eine echte Chance!

Jetzt beeindrucken wir die Kommunen mit unserem Protest, damit dieses Unrecht dorthin verschwindet wo es hingehört-auf die Müllkippe der Geschichte. Und bei den Landtagswahlen 2017 werben wir für einen Politikwechsel, damit wir endlich unser Ziel erreichen.

Hausbesitzern drohen Kosten bis zu 15.000 Euro für überflüssige (wissenschaftlich erwiesen!) Kanalsanierungen. Alleine die Dichtheitsprüfung kostet mehrere hundert Euro. Ein Milliardenreibach für die Kanalbranche!
Sie leugnet die Kosten, aber wir haben Belege über noch höhere Summen: http://wirsagennein.wordpress.com/2012/10/10/kanalsanierungen-diese-kosten-drohen-uns-wirklich/


Wir protestieren gegen ein Gesetz das im krassen Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen steht und bei dem wohl Manipulation durch die Kanalsaniererlobby der Wegbereiter ist.

Sie begann mit dem Instrumentalisieren der menschlichen Urangst vor verseuchtem Wasser,
ging weiter mit falschen Behauptungen, die gerne auch mal die Seismologie außer Acht ließen und soll mit dem "Sponsoring" der Kommunalpolitiker enden.

Es ist alles hier dokumentiert.

Dazu unser entschiedenes NEIN!


Hier die FAKTEN:

+ Unser TRINKWASSER ist NICHT gefährdet:

Prof. Dr.-Ing. Hartmut Hepcke:

“... Die Gefahr der Boden- oder Grundwasserverunreinigung, die von einer vermeintlichen Exfiltration von häuslichem Abwasser durch undichte Hausanschlussleitungen ausgehen soll, ist nicht existent und nicht nachweisbar.
Sie wurde vom Ministerium sowohl aus abwassertechnischer als auch ökologischer Sicht vollkommen falsch bewertet.

Mögliche durch undichte Hausanschlussleitungen eingetragene organische Verunreinigungen werden in unmittelbarer Nähe durch die Selbstreinigungskraft des Bodens eliminiert. Eine Gefahr für den den Boden und das Grundwasser besteht nicht."

Das Gleiche gilt auch für die Wasserschutzgebiete, das bestätigte 
Prof. Dr. Hepcke am 10.11.2012 bei einer Infoveranstaltung in Übach-Palenberg ausdrücklich!
http://www.alles-dicht-in-nrw.de/index.php/aktuell-informativ/90-referat-prof-hepcke-10-11-2012

Außerdem wurde die Unbedenklichkeit defekter Rohre in einem Pilotprojekt im Wasserschutzgebiet Köln-Höhenhaus nachgewiesen:

"Pilotprojekt Köln-Höhenhaus 7/2004-10/2005 (Abschlussbericht von 8/2007)
RWTH AC = wissenschaftlicher Beweis gegen angebliche Gefährdung oder gar Belastung:
Die Pilotstudie ist bei logischer Auswertung in Verbindung mit den dortigen
Trinkwasseranalysen ein eindeutiger wissenschaftlicher Nachweis der völlig ausreichenden bestimmungsgemäßen Funktionsdichte des dort erst in und ab 1965 errichteten öffentlichen und privaten Mischwasserkanals.
Von 1935 bis 1965 entsorgte man über Klärgruben. Es bestand bereits vor der Dichtheitsprüfung vollkommen ausreichende Funktionsdichte – also auch bereits bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem man den Kanal in unangetasteter Ruhe seine bestimmungsgemäße, baubehördlich genehmigte Aufgabe erledigen ließ. Es wurden DIN-genormte Tonrohre verlegt."

- Die Studie von Prof. Dr. Hepcke wird von mehreren wissenschaftlichen Analysen BESTÄTIGT!

- Eine Bestätigung durch eine Dissertation an der Universität Hamburg:

Titel der Dissertation:
"Auswirkungen undichter Grundleitungen mit häuslichem Abwasser auf Boden und
Grundwasser"
Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Naturwissenschaften im Fachbereich Geowissenschaften der Universität Hamburg vorgelegt von Robert Thoma aus Würzburg Hamburg 2011
https://ingesblog11.wordpress.com/2014/10/06/dissertation-auswirkungen-undichter-grundleitungen-mit-hauslichem-abwasser-auf-boden-und-grundwasser/
Leider gibt es nur diese Kurzfassung.

- Gefährdungspotential undichter Abwasserkanäle?

"Sie (Abwasserinhaltsstoffe) sind auf eine nur wenige Dezimeter Infiltrationsschicht beschränkt, im Grundwasser jedoch NICHT BELEGBAR !"
UBA-Gutachten - mit Hervorhebungen.pdf
Adobe Acrobat Dokument [790.2 KB]"
https://ingesblog11.wordpress.com/2015/02/03/gefahrdungspotential-undichter-abwasserkanale/

-  Das UMWELTBUNDESAMT:

"TRINKWASSER – Lebensmittel Nummer eins – ist „SEHR GUT“"
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/rund-um-trinkwasser
Falls dieser Link nicht mehr funktioniert, bitte beim Umweltbundesamt, Mediendatenbank recherchieren.

+ KEINE Gefahr für die STANDFESTIGKEIT des HAUSES:


"Durch Exfiltration infolge undichter Hausanschlussleitungen entsteht keine Gefahr für die Standfestigkeit des Bodens."

Prof.Dr.-Ing. Hartmut Hepcke in seiner Analyse:
"Über den Sinn und Unsinn der Dichtheitsprüfung und warum die Umsetzung scheitern muss"
Seite 13
https://ingesblog11.wordpress.com/2014/10/06/prof-hepckekeine-gefahr-fur-die-standfestigkeit-des-hauses/


+ Info Prof. Dr.-Ing.Hartmut Hepcke:

Er ist...
  • Professor an der Fachhochschule Münster im Fachbereich Energie · Gebäude · Umwelt
  • Mitglied im Sachverständigenausschuss "Sanitärausstattungsgegenstände" und "Entwässerungssysteme" des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin
  • Leiter der vom Ministerium für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen bauaufsichtlich anerkannten Zertifizierungsstelle für Abwassertechnik



+ Pflicht zum Kanal-TÜV gibt es nur in NRW    (Stand: Januar 2012)

Das gaben Abgeordnete der SPD und der Grünen am 26.01.2012 sogar noch ganz offen zu!

Diplomingenieur und Architekt Robert Horras:
"NRW ist das einzige Land auf der ganzen Welt, das, wie gestern  im Landtag von SPD und Grünen zu vernehmen, nicht nur einen Grundwasserschutz, sondern einen vorbeugenden Grundwasserschutz anstrebt"

+ Lasst Euch nichts von einer EU-Richtlinie erzählen-die GIBT ES NICHT:





+ Der Kanal-TÜV ist VERFASSUNGSWIDRIG:
 
Prof. Dr. jur. Stefan Muckel, einer der führenden Rechtsexperten in Deutschland:
"Die gesetzlichen Regelungen über die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen in § 61a LWG NRW sind in formeller Hinsicht verfassungswidrig."
Heft 1/2012 der Nordrhein-Westfälischen Verwaltungsblätter (NWVBl.)

Das gilt auch für das am 27.02.2013 verabschiedete Gesetz und für die Rechtsverordnung SüwVO Abw. vom 17.10.2013.
Beides verstößt genau wie § 61a LWG NRW gegen die Verhältnismäßigkeit und gegen das Übermassverbot.
.

+ Und dies noch:
- Viele wenn nicht alle Organisationen die eine angebliche Belastung des Grundwassers durch defekte Rohre festgestellt haben wollen, sind mit der Kanallobby verflochten oder beziehen ihre Infos vom IKT, ein von der Kanalwirtschaft finanziertes Institut.

- Die Wissenschaftler und Fachleute, die unsere Position bestätigen haben im Gegensatz zur Kanalsaniererbranche keinerlei wirtschaftliche Vorteile durch ihre Forschungsarbeiten.

- Kanalrohre sind zur Langlebigkeit bestimmt. Daher aus stabilen Material, das durch nichts weiter belastet wird als durch fließendes Wasser und natürlich Fäkalien, u.ä., aber durch nichts Hartes oder Scharfkantiges.
Kleinere Risse, wenn sie dann mal vorkommen, werden durch Verkieselung abgedichtet.
Verkieselung bedeutet, Kalk, Sand und ähnliches setzt sich in die Risse und dichtet sie dadurch ab.


+ Liste der Initiativen gegen den Kanal-TÜV:

- Info:
http://www.alles-dicht-in-nrw.de/

+ Kurzinfos "FAKTEN zum Kanal-TÜV"
Zusammenfassung zur schnellen Information, für Flyer und zum Ausdrucken für Menschen ohne Internet:
https://fgkt2014.wordpress.com/2015/02/03/fakten-zum-kanal-tuv/


Wir tragen unseren Protest auch in die reale Welt. Flyer für die Supermärkte NRW's:


http://s7.directupload.net/images/130109/s9chp3vc.jpg

Freitag, 25. Januar 2013

Die Propaganda der Kanalsaniererlobby und die FAKTEN


-Sanierungskosten:11.000-32.000 Euro-die Beweise-

Die Kanalsaniererbranche will den Bürgern viel niedrigere Kosten weismachen. Dass das leider nicht stimmt, belegen wir hier.
Kostenvoranschläge der Branche von Bürgern zur Verfügung gestellt, sowie Links zu Artikeln aus seriösen Medien:
http://wirsagennein.wordpress.com/2012/10/10/kanalsanierungen-diese-kosten-drohen-uns-wirklich/

-Horrorversionen-zweifelhafte Versuche der Kanallobby, Bürger und Politik vom Kanal-TÜV zu überzeugen-

Droht uns sogar wieder der Kanal-TÜV für alle?

Obwohl wissenschaftlich erwiesen ist, dass noch nicht mal Häuser durch defekte Kanäle einsturzgefährdet sind, sollen diese nun angeblich Straßen zum Einsturz bringen.

Das soll wohl zumindest den für Horrorversionen anfälligen Bürgern und Politikern suggeriert werden.

Für Manfred Müller Vorstandsmitglied im Verband Deutscher Sanierungsberater, und somit den Kanallobbyisten zuzurechnen, kommt die Senkung einer Autobahn in Solingen gerade recht um die Bürger zu verunsichern.

Dem Verband Deutscher Sanierungsberater gehören Kommunen, Ingenieurbüros, Hersteller von Sanierungssystemen und ausführende Firmen an.
Also ein sehr "unabhängiger Experte".

Die Vermutung der Bürger, dass die Kanalarbeiten der Stadt, Ursache für die Absenkung der Autobahn sein könnte, wird natürlich vom Tisch gewischt.

Da diese Einbrüche nicht nur in Wasserschutzgebiete vorkommen können, ist das wohl ein weiterer verzweifelter Versuch der Kanallobby, mangels anderer Argumente, doch noch den Kanal-TÜV für alle durchzusetzen.

Für Einbrüche gibt es viele Ursachen z.B. Fehler beim Tiefbau und auch die Nachlässigkeit einiger Kommunen bei ihren Aufgaben. Außerdem können seismologische Ursachen vorliegen.

Dinge, die diese Lobby wohlweislich verschweigt.
http://www.wz-newsline.de/home/panorama/solinger-stadtautobahn-abgesackt-und-gesperrt-1.1101846


-Kanal-Dichtheitsprüfer auf Facebook: Manipulationsversuch GESCHEITERT!-


Angeblich sorgte eine "große Unterspülung" unter einer Klinik in Frankfurt dafür, dass ein Teil eines Küchenobjektes vorzeitig abgerissen werden musste.

Eine Anfrage bei dieser Klinik brachte die Wahrheit ans Licht:
Es gab diese Unterspülung NICHT:



Umrandung: Dichtheitsprüfer zur angeblichen Unterspülung der Klinik


Antwort der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Frankfurt