Donnerstag, 15. August 2013

Prof. Hepcke: Der LANUV Fachbericht 43 ist KEIN Argument für den Kanal-TÜV!

Obwohl dieser “Fach”bericht längst widerlegt wurde, belegt das Umweltministerium NRW damit noch immer die angebliche Notwendigkeit des Kanal-TÜV’s.Zuletzt wurde am 13.6.2013(!) ein Bürger, der gegen den Kanal-TÜV protestierte, damit in die Irre geführt. Prof. Hepckes Analyse wurde im November 2012 veröffentlicht. 

Prof. Dr. Ing. Hartmut Hepcke :

"Ist der LANUV-Fachbericht 43 „Grundwassergefährdung und Auswertung der Analysenergebnisse der landesweiten Grundwassermessstellen in NRW“ vom April 2012 ein wissen- schaftlich begründeter und zweifelsfreier Beweis für die von der Landesregierung aufgestellte Behauptung „von undichten Grundstücks- und Hausanschlussleitungen geht eine bedeutende Gefahr für Boden und Grundwasser aus“.
eindeutige Antwort: NEIN !
Zusammenfassung:
Die Ergebnisse der Auswertung der Analysenergebnisse der landesweiten Grundwassermessstellen in NRW und der diesbezüglichen Literatur zur Grundwassergefährdung durch undichte Kanäle liefern keinen schlüssigen Beweis für die Behauptung der Landesregierung, dass „von undichten Grundstücks- und Hausanschlussleitungen eine bedeutende Gefahr für Boden und Grundwasser ausgeht“.
Der LANUV-Fachbericht 43 ist vielmehr ein weiterer Beweis dafür, dass kein direkter Zusammenhang zwischen möglicherweise undichten Grundstücks- und Hausanschlussleitungen und Boden- bzw. Grundwasserbelastungen besteht.
Begründung:
1. Der Bericht stellt seine Ergebnisse überwiegend im Konjunktiv – könnte, würde, sollte – dar und manifestiert damit, dass diese Ergebnisse nicht zweifelsfrei den Schluss zulassen, der dort dann z.T. formuliert und von der Politik gern daraus abgeleitet wird.
2. Der Bericht stellt fest, dass im Grundwasser anthropogene Einflüsse feststellbar sind und unter intensiv besiedelten Gebieten (Städte) im Vergleich zu unbesiedelten Gebieten (Wald) bestimmte Parameter höher ausfallen.Dies ist eine vorhersehbare und damit triviale, nichts sagende Feststellung.Seit Menschengedenken haben Besiedlungen durch den Menschen immer Auswirkungen auf die Umwelt gehabt. Noch heute finden wir Spuren der Neandertaler, der Kelten und der Römer usw. Betrachtet man die für fäkale Verunreinigungen ausschlaggebenden Parameter Ammonium, E.coli und coliforme Keime, so kommt dieser Bericht zu dem eindeutigen Ergebnis, dass gerade diese Parameter unter besiedelten Gebieten kaum vorhanden sind und z.T. deutlich niedriger ausfallen als unter unbesiedelten Gebieten.




5. Der Bericht gibt des Weiteren überhaupt keine Auskunft darüber, wer qualitativ und quantitativ für die festgestellten anthropogenen Einflüsse verantwortlich ist. Sind dies diffuse unvermeidbare Quellen, die öffentlichen Kanäle, Falscheinleitungen, Kläranlagenabläufe oder andere Einträge.
Hierfür allein undichte Grundstücks- und Hausanschlussleitungen verantwortlich zu machen ist fachlich nicht vertretbar, unseriös und rechtlich hoch bedenklich.
6. Untersucht wurde in diesem Zusammenhang auch nur das erste Grundwasserstockwerk. Dieser Grundwasserleiter muss aber nicht identisch sein mit dem aus dem tatsächlich das Rohwasser für die Trinkwasserversorgung gewonnen wird.
7. Ein beachtlicher Teil der im Grundwasser gefundenen Verbindungen aus Bor und Natrium ist sicherlich auf das in Waschmitteln vorhandene Bleichmittel Natriumper(oxo)borat (Natriumperborat) – NaBO2(OH)2 • 3H2O zurückzuführen. Nach Aufspaltung von Natriumperborat in Wasser entstehen Wasserstoffperoxid
H2O2, Natriumborat NaBO2 und Wasser H2O. Das Natriumborat ist in einer Kläranlage aber nicht eliminierbar, so dass dieser Stoff ungehindert in die Umwelt gelangt und damit über Versickerung auch in das Grundwasser.
              Die Mengenbilanz zwischen Kläranlagenablauf / undichten Kanälen verhält sich – 
                  wie bekannt –10.000 : 1.
Die Schlussfolgerung, ein erhöhtes Vorkommen von Bor und Natrium ist ein signifikanter Beweis für undichte Grundstücks- und Hausanschlussleitungen, ist ebenso falsch und damit unzulässig.
Sollte sich allerdings herausstellen, dass Borate im Grundwasser die Trinkwasserversorgung gefährden,
muss die Politik bei der Waschmittelindustrie ein Verbot des Einsatzes dieses Stoffes durchsetzten, da anorganische Borate weder im Boden noch in der Kläranlage abbaubar sind. Gleiches ist in der Vergangenheit mit den Phosphaten im Waschmittel geschehen.
Auch dieser Bericht belegt eher, dass von undichten Anschlussleitungenkeine Gefahr für den Boden und das Grundwasser ausgeht.   10.11.2012
  Auch andere Gutachten bestätigen: KEINE Gefährdung des Grundwassers durch undichte Abwasserleitungen!
“Seit längerem gehe ich bei meinen Vorträgen explizit auf die Aussagen des LANUV – Fachberichtes 43 „Grundwassergefährdung durch undichte Kanäle“ aus dem Jahr 2012 ein. Im Einzelnen führe ich unter Kapitel 3.1 und 3.2 folgendes aus:

Gibt es Untersuchungen über die Auswirkungen undichter Abwasserleitungen auf den Boden und das Grundwasser? eindeutige Antwort: JA !
In den Gutachten und Untersuchungen von Dr. Robert Thoma, Würzburg, Dr. Ulrich Hagenhoff, Langen und Prof. Dr. Josef Winter, Karlsruhe wurde der Einfluss und die Auswirkungen von austretendem Abwasser auf den angrenzenden Boden und das Grundwasser untersucht. Im Ergebnis kommen alle Verfasser zu dem recht einheitlichen Schluss:

• Die Mengen an austretendem Abwasser sind insgesamt recht gering.

• Der Boden weist durchaus Verschmutzungen auf, diese sind aber nur in einem sehr begrenzten
Bereich (i.d.R. 0,5-1,0 m) nachweisbar.

• Bereits im oberflächennahen Grundwasser sind keine signifikanten Verunreinigungen feststellbar, die auf undichte Anschlussleitungen zurück zu führen sind. Viele Untersuchungen, die z.T. ein etwas schlechteres Bild zeichnen, können nicht zur Verallgemeinerung herangezogen werden, da entweder sehr spezielle Randbedingungen vorherrschen oder die Quellen der Verschmutzung nicht eindeutig belegt und nachgewiesen werden können.Sie allein auf undichte Haus- und Grundstücksanschlussleitungen zurückzuführen ist wissenschaftlich unzulässig.

Prof. Hepcke 28. April 2013
Info Prof. Dr.-Ing.Hartmut Hepcke:
Er ist…
-Professor an der Fachhochschule Münster im Fachbereich Energie · Gebäude · Umwelt
-Mitglied im Sachverständigenausschuss “Sanitärausstattungsgegenstände” und “Entwässerungssysteme” des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin
-Leiter der vom Ministerium für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen bauaufsichtlich anerkannten Zertifizierungsstelle für Abwassertechnik.

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