Freitag, 29. April 2016

Ungünstiger Monitoring Zwischenbericht

Laut diesem Zwischenbericht gibt es doch eine Belastung des Grundwassers durch defekte Kanäle:
http://alles-dicht-in-nrw.de/Depot/Monitoring_11.2016_Zwischenergebnis.pdf


Und hier die Einschätzungen unserer Experten und Mitstreiter:
https://www.alles-dicht-in-nrw.de/index.php/aktuell-informativ/254-ein-zwischenergebnis-zum-monitoring-dilettantisch-arbeit

Bei einem Treffen der Bürgerinitiativen "Alles dicht in NRW" in Dülmen im April 2017 kritisierte auch Prof. Dr. Hepcke  den Zwischenbericht.

Aus einer Pressemitteilung:
"Sowohl Norbert Meesters als auch Hanns-Jörg Rohwedder machten in ihren Statements deutlich, dass sie erst einmal die Ergebnisse der Untersuchung „Landesweites Monitoring über die Auswirkungen undichter privater Abwasserleitungen auf den Boden und das Grundwasser“ abwarten wollen.

Hierzu meldete sich sofort Prof. Dr. Hartmut Hepke (FH Münster) zu Wort und merkte an, dass dieses Monitoring mit lediglich 50 Prüfstellen keinesfalls landesweit sein könnte. Es würden auch jegliche fachlichen Grundlagen fehlen und die Untersuchung würde in keinster Weise wissenschaftlichen Grundsätzen entsprechen"

"Zu diesem Bericht ist es so gut wie unmöglich eine Aussage zu treffen.
Es fehlen oder sollten nicht mitgeteilt werden, präzise Informationen:
wo welche Bodenbeschaffenheit vorliegt, welche Art der Abwasserleitungen (Beton...) usw.
Um erfolgreich etwas anzugreifen, benötigt man auch viele wichtige Details. [...] ",
so Prof. Hepcke.
(April 2017)

Mittwoch, 10. Februar 2016

Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Minden

"Minden/Blomberg. Das Verwaltungsgericht Minden hält die Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen grundsätzlich für rechtmäßig, sieht Kreise und kreisfreie Städte aber in der Pflicht, den „Kanal-TÜV" auch durchzusetzen. (...)

Zwei Klagen von Hausbesitzern wies das Verwaltungsgericht ab, ein Kläger hatte jedoch Erfolg. Dieser Hausbesitzer aus Blomberg hatte sich dem „Kanal-TÜV" grundsätzlich verweigert. Die Abwasserwerke drohten darauf ein Ordnungsgeld von 500 Euro an, wenn er nicht seine Abwasserleitungen von Experten auf Dichtigkeit prüfen ließe. Der Eigentümer zog dagegen vor Gericht und die Verwaltungsrichter gaben dem Kanal-Rebellen nun Recht.
Ihre Begründung: Zuständig für die Durchsetzung der Dichtheitsprüfung seien nicht die Abwasserwerke der Stadt Blomberg, sondern die unteren Umweltbehörden, also die Kreise und kreisfreien Städte. (...)

Die Richter prüften nicht Sinn oder Unsinn, sondern die Rechtmäßigkeit der Satzungen – und fanden sie in Ordnung.(...) "
(19.07.2018)

Rechtliche Schritte gegen den Kanal-TÜV

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

wir haben gute Chancen, das Lobbyprojekt Kanal-TÜV juristisch zu stoppen.
Es gibt keine objektiv wissenschaftliche belastbare Beweise für eine Gefährdung des Grundwassers. Es gibt, im Gegenteil wissenschaftliche Beweise für die Unbedenklichkeit defekter Rohre für das Grundwasser und das gilt ausdrücklich auch in den Wasserschutzgebieten.
Diese wissenschaftliche Beweise finden Sie im Post "NRW sagt NEIN zum Kanal-TÜV--WIR geben NICHT auf!" Bitte scrollen Sie zu "Hier die FAKTEN:" 
http://nrwsagtnein.blogspot.de/2013/03/fakten-zum-kanal-tuv-nrw-sagt-nein-wir.html


Unter anderem darum verstößt die "Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen-SüwVO Abw" gegen die Verhältnismäßigkeit und das Übermaßverbot unserer Verfassung.
Dazu Prof. Dr. jur. Stefan Muckel, einer der führenden Rechtsexperten in Deutschland:

"Die gesetzlichen Regelungen über die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen in § 61a LWG NRW sind in formeller Hinsicht verfassungswidrig."
Heft 1/2012 der Nordrhein-Westfälischen Verwaltungsblätter (NWVBl.)
Das gilt auch für das am 27.02.2013 verabschiedete Gesetz und für die Rechtsverordnung SüwVO Abw. vom 17.10.2013.
Beides verstößt genau wie § 61a LWG NRW gegen die Verhältnismäßigkeit und gegen das Übermaßverbot.
Das bestätigt sogar der "juristische Dienst des Landtages NRW"

Werden Sie aktiv, sobald Sie einen rechtsmittelfähigen Aufforderungsbescheid zur Kanalprüfung erhalten.
Ihre Nachbarn werden ihn auch bekommen.
Schließen Sie sich mit ihnen zusammen, gemeinsam sind Sie stark. Informieren Sie sich in der "Kleinen Rechtskunde" über die juristischen Möglichkeiten. (s. Link im Anschluss.)

Lassen Sie sich bitte nicht verunsichern, durch Berichte, Sie wären auch ohne "rechtsmittelfähigen Bescheid" Ihrer Kommune zur Dichtheitsprüfung verpflichtet.
Das sind Sie NICHT, wie mir zwei erfahrene Mitstreiter bestätigen:

Beide Aussagen: März 2015.

 Jürgen Klute, ehemaliges Ratsmitglied, Königswinter:
 "Nach dem einschlägigen NRW-Landesgesetz ist zwar jeder Hauseigentümer zur Dichtheitsprüfung verpflichtet. Diese Pflicht ist aber windelweich geregelt, weil nach Landesgesetz keine Behörde berechtigt ist, dies zu kontrollieren, Nachweise über die Dichtheitsprüfung anzufordern oder Bußgelder wegen nicht durchgeführter Dichtheitsprüfung zu verhängen. Dies kann eine Gemeinde oder Stadt nur machen, wenn sie eine Satzung verabschiedet, in der sowas geregelt ist.

Wenn es in Ihrer Stadt oder Gemeinde eine Satzung mit Pflicht zur Vorlage der Nachweise über die DHP und eine Bußgeldregelung gibt, können Sie abwarten, bis Ihre Stadt und Gemeinde Sie dazu auffordert, den Nachweis über die DHP vorzulegen und dann rechtliche Schritte einleiten."
Dipl.-Ing. (FH) Robert Horras, Wegberg:
(...) "Bei einer Grundwasserverunreinigung müsste einem Hausbesitzer nachgewiesen werden, dass er mit seinen Grundleitungen allein die Qualität des Grundwassers in erheblichem und objektiv messbarem Umfang verschlechtert hat, was völlig abwegig ist.

Die Regelung im Landeswassergesetz führt nach meiner Auffassung im Endergebnis dazu, dass es für einen Grundstückseigentümer, der seine Abwasserleitungen nicht fristgerecht überprüfen lässt, ohne Folgen bleibt, weil der Landesgesetzgeber keine Verwaltungsbehörde verpflichtet hat, die fristgerechte Durchführung der geforderten Zustands- und Funktionsprüfung zu überwachen."
Er ist:
-Tiefbauamtsleiter der Stadt Wegberg i. R
-Beiratsmitglied Dichtheitsprüfung Nein Danke! e.V.
und er verfügt über fundiertes Wissen im Bereich der Kanaljuristerei.

Dieser politische SIEG bestätigt am besten unsere Riesenchance vor Gericht:

Klaus Lau, ein erfahrener Experte in Sachen Kampf gegen den Kanal-TÜV, schrieb mir im JANUAR 2015 der Bürger solle einen "Rechtsmittelfähigen Bescheid" abwarten und dann juristische Schritte einleiten, die sehr gute Erfolgsaussichten haben.
Mit hauptsächlich diesem Argument brachte er in seiner Stadt Mönchengladbach den Kanal-TÜV zu Fall.
Er warnte den Stadtrat vor dem hohen Prozessrisiko für das Stadtsäckel, durch Klagen der Bürger.
Genau das brachte wohl den Durchbruch für eine gerechte Lösung, den Verzicht auf die Pflicht zur Vorlage der Prüfbescheinigungen durch die Bürger und somit das Aus des Kanal-TÜV`s für die Mönchengladbacher Hauseigentümer.

Kämpfen Sie für die Gerechtigkeit, sagen Sie NEIN zum unberechtigten Milliardenreibach einer Branche auf unsere Kosten.
Stoppen Sie Manipulationen und den undemokratischen Einfluss der Kanalbranche auf politische Entscheidungen.

-Die LANDESREGIERUNG hat den KOMMUNEN einen AUSWEG aus dem Kanal-TÜV gelassen.
Er wurde von den Bürgerinitiativen erstritten.

Und er ist gesetzeskonform, das bestätigt der Jurist Dr. jur. Peter Queitsch, Hauptreferent für Umweltrecht im Städte- und Gemeindebund NRW:

„Die Stadt bzw. Gemeinde kann nach § 53 Abs. 1 e Satz 1 Nr. 2 LWG NRW zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht nach § 53 Abs. 1 LWG NRW durch Satzung festlegen, dass ihr eine Bescheinigung über das Ergebnis der Prüfung vorzulegen ist (§ 53 Abs. 1 e Satz 1 Nr. 2 LWG NRW). Eine Pflicht eine solche Regelung in der Satzung zu treffen besteht nicht. Die Gemeinde kann also frei entscheiden, ob sie eine Vorlagepflicht satzungsrechtlich regeln möchte oder nicht."
Erläuterungen zur neuen Rechtsverordnung SüwVO Abw NRW 2013 und zur Mustersatzung des StGB zur Abwasserbeseitigung.


-Kleine Rechtskunde-Infos der ältesten und bekanntesten landesweiten Initiative gegen den Kanal-TÜV:
-Haben Sie Fragen? Brauchen Sie Rat und Hilfe? Wenden Sie sich an eine Bürgerinitiative in Ihrer Nähe:
-"Haus & Grund Rheinland e.V." unterstützt Musterklagen und hilft bei rechtlichen Schritten:
http://www.hausundgrund-rheinland.de/

-Drucken Sie für Ihre Nachbarn ohne Internetanschluss unsere Zusammenfassung der wichtigsten "FAKTEN zum Kanal-TÜV" aus. Auch für Rundschreiben und Flyer gut geeignet, da der Text auf eine Seite passt.
-Immer auf dem neuesten Stand: http://www.alles-dicht-in-nrw.de

*u.a. Mönchengladbach, Langenfeld, Bielefeld, Königswinter, Olpe, Harsewinkel, Warstein, Oberhausen, Straelen, Jülich, Münster, Havixbeck und Gronau.

Kölner CDU-PRO Dichtheitsprüfung!


Die Kölner CDU lässt Kölns Hausbesitzer im Stich
sie hat sich im Gegensatz zur Landes-CDU auf die Seite der Kanal-TÜV-BEFÜRWORTER geschlagen. Die FDP ist hier die einzige Partei auf unserer Seite, außer einigen Splitterparteien. Eine diesbezügliche Anfrage sowie 5 weitere Posts und Mails über einen Zeitraum von einem halben Jahr an die Kölner CDU blieben ohne Antwort.

Lesen Sie dazu bitte unsere Dokumentation:
http://fgkt2014.wordpress.com/2014/07/21/schock-kolner-cdu-auf-der-seite-der-kanallobby/

Kanalbranche: Komplott gegen Bürger

Man kann es kaum glauben und doch ist es wahr:
Das Umweltministerium NRW’s, die oberste Wasserwirtschaftsbehörde des Landes, steht unter dem direkten Einfluss der Kanalbranche!
Der Beweis:
Diese vom IKT und KomNetGEW erstellte Seite die den Bürger auf den Kanal-TÜV einstimmen soll.
Auftraggeber: das Umweltministerium!
(Link entfernt, da er nicht mehr funktioniert)
Nicht funktionierende Links könnte man ja durch Screenshots ersetzen.
Aber darauf verzichten wir aus juristischen Gründen. Unser Mitstreiter ist da nicht so vorsichtig. Er hat alle Webseiten unserer Gegner zu denen die Links hier hinführen sollen, als Screenshot dokumentiert:


Das IKT, zuständig für unterirdische Infrastruktur betont wortreich seine Unabhängigkeit.Daran sollte man aber zweifeln wenn man weiß, wer dieses Institut finanziert:
Die KANALBRANCHE und auch einige STADTENTWÄSSERUNGSBETRIEBE!
Auch auf der Liste der Fördervereine:
Der VDRKVerband der Rohr-und Kanal-Technik-Unternehmen, einer der engagiertesten Verfechter des Kanal-TÜV’s. Dieser Verband regiert de facto unser Bundesland mit, wie dieses mittlerweile geänderte Zitat von der Homepage des VDRK belegt:

"Stellungnahmen zur geplanten Rechtsverordnung LWG in NRW

-Der VDRK wurde nach anfänglichen Widerständen sowohl von der Politik wie auch vom Ministerium in die Entscheidungsfindung mit einbezogen.

-Intensive Zusammenarbeit mit den umweltpolitischen Sprechern von SPD und den Grünen/Bündnis 90, die noch am ehesten die Interessen unserer Mitglieder bzw. der Branche vertreten. (...)

-Mitwirkung bei der öffentlichen Anhörung im Landtag.
-Schriftliche Stellungnahme zur geplanten Rechtsverordnung. (...)
-Forderung des VDRK nach einer Bundeseigenkontrollverordnung"

Und auch der geänderte Text belegt den Einfluss des VDRK auf unsere Regierung, denn dieser Teil, der 1. Satz wurde gar nicht geändert. Nur der über die Zusammenarbeit mit den Sprechern der SPD und Grüne wurde entfernt. Sehr wahrscheinlich nach einer Intervention des umweltpolitischen Sprechers der SPD, Norbert Meesters.

Zwei sehr aufschlussreiche Links:

Das KomNetGEW (Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung) mit dem die Seite für das Umweltministerium „abgestimmt“ wurde, ist ein Netzwerk der Abwasserbetriebe. Es wurde wegen des Gesetzes zum Kanal-TÜV gegründet und soll die Abwasserbetriebe „gegen lokale Interessen und Widerstände stärken“.
Ein Netzwerk gegen uns also, den Bürgern, die sich dieses Unrecht nicht gefallen lassen:
Man hat den Text entschärft. *lol* siehe
https://wirsagennein.wordpress.com/2013/08/29/kanalbranchekomplott-gegen-burger/

dort finden Sie die alte Fassung. Screenshot #6.

Und auch im KomNetGEW ist das IKT federführend, wie das Impressum belegt: 
Das ist aus dem Link leider nicht mehr ersichtlich. Siehe bitte Screenshot #5
Beachten Sie dort die abgebildete Webadresse (URL). Das "komnetgew" ist dort noch enthalten, in der aktuellen Webadresse nicht...

Bitte haben Sie Verständnis dafür dass wir diese Links nicht ständig kontrollieren. Falls also Angaben hier durch diese Links nicht mehr bestätigt werden, liegt eine Textänderung oder eine Änderung der Homepages durch unsere Gegner vor.
Falsches Fachgutachten des Landesumweltamtes:
Das Landesumweltamt (LANUV) ist dem Umweltministerium unterstellt und wird daher genauso von der Kanalbranche beeinflusst.
Das sagt genug über die Vertrauenswürdigkeit ihrer “Ergebnisse” zur angeblichen Grundwassergefährdung durch undichte Abwasserleitungen aus. Diese werden im Fachbericht 43 präsentiert und sind falsch, wie Prof. Hepcke nachgewiesen hat. (s. nachfolgenden Post.)
Aber was kümmert dieses Amt und das Umweltministerium wissenschaftliche Fakten, wenn diese nicht pro Kanal-TÜV sind?
Es wurde zweifelsfrei und mehrfach von Wissenschaftlern, die keinerlei wirtschaftliche Vorteile durch ihre Ergebnisse haben, nachgewiesen dass defekte Kanäle das Grundwasser nicht gefährden. 
(auch im nachfolgenden Post nachzulesen)
Gegen diese Wahrheit kämpft die Kanalbranche mit ihren Netzwerken, denn sie will die Pflicht zum Kanal-TÜV für alle!
In unserem Partnerblog "Wir sagen nein" können Sie die Belege dazu einsehen:
Screenshot #7 und #8.  
https://wirsagennein.wordpress.com/2013/08/29/kanalbranchekomplott-gegen-burger/