Freitag, 16. Juni 2017

Koalitionsvertrag: AUS für den Kanal-TÜV!

Das verspricht zumindest der Koalitionsvertrag der neuen NRW Regierung:

"Die falschen Weichenstellungen im jüngst abgeänderten Landeswassergesetz werden wir durch eine Novelle korrigieren. Wir werden es möglichst weitgehend mit den Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes synchronisieren. Das betrifft unter anderem die Regelungen zu Gewässerrandstreifen, Vorkaufsrechten, der Entfristung von Genehmigungen und den Berichtspflichten. Dabei wollen wir die Erfahrungen anderer Bundesländer aufgreifen, um beste Ergebnisse für den Gewässerschutz mit möglichst begrenztem Aufwand zu erzielen." 
Eine verpflichtende Funktionsprüfung privater Abwasserkanäle (Dichtheitsprüfung) soll es nur bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen baulichen Veränderungen auf Grundstücken und bei begründeten Verdachtsverfällen geben."

NRW-Koalitionsvertrag der CDU und FDP 2017 Seite 87 http://www.ksta.de/blob/27804122/9c950204e60c175d3360c9b3d9754a40/koalitionsvertrag-data.pdf

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