Freitag, 16. Juni 2017

Koalitionsvertrag: AUS für den Kanal-TÜV!

Das verspricht zumindest der Koalitionsvertrag der neuen NRW Regierung:

"Die falschen Weichenstellungen im jüngst abgeänderten Landeswassergesetz werden wir durch eine Novelle korrigieren. Wir werden es möglichst weitgehend mit den Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes synchronisieren. Das betrifft unter anderem die Regelungen zu Gewässerrandstreifen, Vorkaufsrechten, der Entfristung von Genehmigungen und den Berichtspflichten. Dabei wollen wir die Erfahrungen anderer Bundesländer aufgreifen, um beste Ergebnisse für den Gewässerschutz mit möglichst begrenztem Aufwand zu erzielen." 
Eine verpflichtende Funktionsprüfung privater Abwasserkanäle (Dichtheitsprüfung) soll es nur bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen baulichen Veränderungen auf Grundstücken und bei begründeten Verdachtsverfällen geben."

NRW-Koalitionsvertrag der CDU und FDP 2017 Seite 87 http://www.ksta.de/blob/27804122/9c950204e60c175d3360c9b3d9754a40/koalitionsvertrag-data.pdf

Freitag, 29. April 2016

Ungünstiger Monitoring Zwischenbericht

Laut diesem Zwischenbericht gibt es doch eine Belastung des Grundwassers durch defekte Kanäle:
http://alles-dicht-in-nrw.de/Depot/Monitoring_11.2016_Zwischenergebnis.pdf


Und hier die Einschätzungen unserer Experten und Mitstreiter:
https://www.alles-dicht-in-nrw.de/index.php/aktuell-informativ/254-ein-zwischenergebnis-zum-monitoring-dilettantisch-arbeit

Bei einem Treffen der Bürgerinitiativen "Alles dicht in NRW" in Dülmen im April 2017 kritisierte auch Prof. Dr. Hepcke  den Zwischenbericht.

Aus einer Pressemitteilung:
"Sowohl Norbert Meesters als auch Hanns-Jörg Rohwedder machten in ihren Statements deutlich, dass sie erst einmal die Ergebnisse der Untersuchung „Landesweites Monitoring über die Auswirkungen undichter privater Abwasserleitungen auf den Boden und das Grundwasser“ abwarten wollen.

Hierzu meldete sich sofort Prof. Dr. Hartmut Hepke (FH Münster) zu Wort und merkte an, dass dieses Monitoring mit lediglich 50 Prüfstellen keinesfalls landesweit sein könnte. Es würden auch jegliche fachlichen Grundlagen fehlen und die Untersuchung würde in keinster Weise wissenschaftlichen Grundsätzen entsprechen"

"Zu diesem Bericht ist es so gut wie unmöglich eine Aussage zu treffen.
Es fehlen oder sollten nicht mitgeteilt werden, präzise Informationen:
wo welche Bodenbeschaffenheit vorliegt, welche Art der Abwasserleitungen (Beton...) usw.
Um erfolgreich etwas anzugreifen, benötigt man auch viele wichtige Details. [...] ",
so Prof. Hepcke.
(April 2017)

Mittwoch, 10. Februar 2016

Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Minden

"Minden/Blomberg. Das Verwaltungsgericht Minden hält die Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen grundsätzlich für rechtmäßig, sieht Kreise und kreisfreie Städte aber in der Pflicht, den „Kanal-TÜV" auch durchzusetzen. (...)

Zwei Klagen von Hausbesitzern wies das Verwaltungsgericht ab, ein Kläger hatte jedoch Erfolg. Dieser Hausbesitzer aus Blomberg hatte sich dem „Kanal-TÜV" grundsätzlich verweigert. Die Abwasserwerke drohten darauf ein Ordnungsgeld von 500 Euro an, wenn er nicht seine Abwasserleitungen von Experten auf Dichtigkeit prüfen ließe. Der Eigentümer zog dagegen vor Gericht und die Verwaltungsrichter gaben dem Kanal-Rebellen nun Recht.
Ihre Begründung: Zuständig für die Durchsetzung der Dichtheitsprüfung seien nicht die Abwasserwerke der Stadt Blomberg, sondern die unteren Umweltbehörden, also die Kreise und kreisfreien Städte. (...)

Die Richter prüften nicht Sinn oder Unsinn, sondern die Rechtmäßigkeit der Satzungen – und fanden sie in Ordnung.(...) "
(19.07.2018)

Rechtliche Schritte gegen den Kanal-TÜV

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

wir haben gute Chancen, das Lobbyprojekt Kanal-TÜV juristisch zu stoppen.
Es gibt keine objektiv wissenschaftliche belastbare Beweise für eine Gefährdung des Grundwassers. Es gibt, im Gegenteil wissenschaftliche Beweise für die Unbedenklichkeit defekter Rohre für das Grundwasser und das gilt ausdrücklich auch in den Wasserschutzgebieten.
Diese wissenschaftliche Beweise finden Sie im Post "NRW sagt NEIN zum Kanal-TÜV--WIR geben NICHT auf!" Bitte scrollen Sie zu "Hier die FAKTEN:" 
http://nrwsagtnein.blogspot.de/2013/03/fakten-zum-kanal-tuv-nrw-sagt-nein-wir.html


Unter anderem darum verstößt die "Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen-SüwVO Abw" gegen die Verhältnismäßigkeit und das Übermaßverbot unserer Verfassung.
Dazu Prof. Dr. jur. Stefan Muckel, einer der führenden Rechtsexperten in Deutschland:

"Die gesetzlichen Regelungen über die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen in § 61a LWG NRW sind in formeller Hinsicht verfassungswidrig."
Heft 1/2012 der Nordrhein-Westfälischen Verwaltungsblätter (NWVBl.)
Das gilt auch für das am 27.02.2013 verabschiedete Gesetz und für die Rechtsverordnung SüwVO Abw. vom 17.10.2013.
Beides verstößt genau wie § 61a LWG NRW gegen die Verhältnismäßigkeit und gegen das Übermaßverbot.
Das bestätigt sogar der "juristische Dienst des Landtages NRW"

Werden Sie aktiv, sobald Sie einen rechtsmittelfähigen Aufforderungsbescheid zur Kanalprüfung erhalten.
Ihre Nachbarn werden ihn auch bekommen.
Schließen Sie sich mit ihnen zusammen, gemeinsam sind Sie stark. Informieren Sie sich in der "Kleinen Rechtskunde" über die juristischen Möglichkeiten. (s. Link im Anschluss.)

Lassen Sie sich bitte nicht verunsichern, durch Berichte, Sie wären auch ohne "rechtsmittelfähigen Bescheid" Ihrer Kommune zur Dichtheitsprüfung verpflichtet.
Das sind Sie NICHT, wie mir zwei erfahrene Mitstreiter bestätigen:

Beide Aussagen: März 2015.

 Jürgen Klute, ehemaliges Ratsmitglied, Königswinter:
 "Nach dem einschlägigen NRW-Landesgesetz ist zwar jeder Hauseigentümer zur Dichtheitsprüfung verpflichtet. Diese Pflicht ist aber windelweich geregelt, weil nach Landesgesetz keine Behörde berechtigt ist, dies zu kontrollieren, Nachweise über die Dichtheitsprüfung anzufordern oder Bußgelder wegen nicht durchgeführter Dichtheitsprüfung zu verhängen. Dies kann eine Gemeinde oder Stadt nur machen, wenn sie eine Satzung verabschiedet, in der sowas geregelt ist.

Wenn es in Ihrer Stadt oder Gemeinde eine Satzung mit Pflicht zur Vorlage der Nachweise über die DHP und eine Bußgeldregelung gibt, können Sie abwarten, bis Ihre Stadt und Gemeinde Sie dazu auffordert, den Nachweis über die DHP vorzulegen und dann rechtliche Schritte einleiten."
Dipl.-Ing. (FH) Robert Horras, Wegberg:
(...) "Bei einer Grundwasserverunreinigung müsste einem Hausbesitzer nachgewiesen werden, dass er mit seinen Grundleitungen allein die Qualität des Grundwassers in erheblichem und objektiv messbarem Umfang verschlechtert hat, was völlig abwegig ist.

Die Regelung im Landeswassergesetz führt nach meiner Auffassung im Endergebnis dazu, dass es für einen Grundstückseigentümer, der seine Abwasserleitungen nicht fristgerecht überprüfen lässt, ohne Folgen bleibt, weil der Landesgesetzgeber keine Verwaltungsbehörde verpflichtet hat, die fristgerechte Durchführung der geforderten Zustands- und Funktionsprüfung zu überwachen."
Er ist:
-Tiefbauamtsleiter der Stadt Wegberg i. R
-Beiratsmitglied Dichtheitsprüfung Nein Danke! e.V.
und er verfügt über fundiertes Wissen im Bereich der Kanaljuristerei.

Dieser politische SIEG bestätigt am besten unsere Riesenchance vor Gericht:

Klaus Lau, ein erfahrener Experte in Sachen Kampf gegen den Kanal-TÜV, schrieb mir im JANUAR 2015 der Bürger solle einen "Rechtsmittelfähigen Bescheid" abwarten und dann juristische Schritte einleiten, die sehr gute Erfolgsaussichten haben.
Mit hauptsächlich diesem Argument brachte er in seiner Stadt Mönchengladbach den Kanal-TÜV zu Fall.
Er warnte den Stadtrat vor dem hohen Prozessrisiko für das Stadtsäckel, durch Klagen der Bürger.
Genau das brachte wohl den Durchbruch für eine gerechte Lösung, den Verzicht auf die Pflicht zur Vorlage der Prüfbescheinigungen durch die Bürger und somit das Aus des Kanal-TÜV`s für die Mönchengladbacher Hauseigentümer.

Kämpfen Sie für die Gerechtigkeit, sagen Sie NEIN zum unberechtigten Milliardenreibach einer Branche auf unsere Kosten.
Stoppen Sie Manipulationen und den undemokratischen Einfluss der Kanalbranche auf politische Entscheidungen.

-Die LANDESREGIERUNG hat den KOMMUNEN einen AUSWEG aus dem Kanal-TÜV gelassen.
Er wurde von den Bürgerinitiativen erstritten.

Und er ist gesetzeskonform, das bestätigt der Jurist Dr. jur. Peter Queitsch, Hauptreferent für Umweltrecht im Städte- und Gemeindebund NRW:

„Die Stadt bzw. Gemeinde kann nach § 53 Abs. 1 e Satz 1 Nr. 2 LWG NRW zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht nach § 53 Abs. 1 LWG NRW durch Satzung festlegen, dass ihr eine Bescheinigung über das Ergebnis der Prüfung vorzulegen ist (§ 53 Abs. 1 e Satz 1 Nr. 2 LWG NRW). Eine Pflicht eine solche Regelung in der Satzung zu treffen besteht nicht. Die Gemeinde kann also frei entscheiden, ob sie eine Vorlagepflicht satzungsrechtlich regeln möchte oder nicht."
Erläuterungen zur neuen Rechtsverordnung SüwVO Abw NRW 2013 und zur Mustersatzung des StGB zur Abwasserbeseitigung.


-Kleine Rechtskunde-Infos der ältesten und bekanntesten landesweiten Initiative gegen den Kanal-TÜV:
-Haben Sie Fragen? Brauchen Sie Rat und Hilfe? Wenden Sie sich an eine Bürgerinitiative in Ihrer Nähe:
-"Haus & Grund Rheinland e.V." unterstützt Musterklagen und hilft bei rechtlichen Schritten:
http://www.hausundgrund-rheinland.de/

-Drucken Sie für Ihre Nachbarn ohne Internetanschluss unsere Zusammenfassung der wichtigsten "FAKTEN zum Kanal-TÜV" aus. Auch für Rundschreiben und Flyer gut geeignet, da der Text auf eine Seite passt.
-Immer auf dem neuesten Stand: http://www.alles-dicht-in-nrw.de

*u.a. Mönchengladbach, Langenfeld, Bielefeld, Königswinter, Olpe, Harsewinkel, Warstein, Oberhausen, Straelen, Jülich, Münster, Havixbeck und Gronau.

Kölner CDU-PRO Dichtheitsprüfung!


Die Kölner CDU lässt Kölns Hausbesitzer im Stich
sie hat sich im Gegensatz zur Landes-CDU auf die Seite der Kanal-TÜV-BEFÜRWORTER geschlagen. Die FDP ist hier die einzige Partei auf unserer Seite, außer einigen Splitterparteien. Eine diesbezügliche Anfrage sowie 5 weitere Posts und Mails über einen Zeitraum von einem halben Jahr an die Kölner CDU blieben ohne Antwort.

Lesen Sie dazu bitte unsere Dokumentation:
http://fgkt2014.wordpress.com/2014/07/21/schock-kolner-cdu-auf-der-seite-der-kanallobby/

Kanalbranche: Komplott gegen Bürger

Man kann es kaum glauben und doch ist es wahr:
Das Umweltministerium NRW’s, die oberste Wasserwirtschaftsbehörde des Landes, steht unter dem direkten Einfluss der Kanalbranche!
Der Beweis:
Diese vom IKT und KomNetGEW erstellte Seite die den Bürger auf den Kanal-TÜV einstimmen soll.
Auftraggeber: das Umweltministerium!
(Link entfernt, da er nicht mehr funktioniert)
Nicht funktionierende Links könnte man ja durch Screenshots ersetzen.
Aber darauf verzichten wir aus juristischen Gründen. Unser Mitstreiter ist da nicht so vorsichtig. Er hat alle Webseiten unserer Gegner zu denen die Links hier hinführen sollen, als Screenshot dokumentiert:


Das IKT, zuständig für unterirdische Infrastruktur betont wortreich seine Unabhängigkeit.Daran sollte man aber zweifeln wenn man weiß, wer dieses Institut finanziert:
Die KANALBRANCHE und auch einige STADTENTWÄSSERUNGSBETRIEBE!
Auch auf der Liste der Fördervereine:
Der VDRKVerband der Rohr-und Kanal-Technik-Unternehmen, einer der engagiertesten Verfechter des Kanal-TÜV’s. Dieser Verband regiert de facto unser Bundesland mit, wie dieses mittlerweile geänderte Zitat von der Homepage des VDRK belegt:

"Stellungnahmen zur geplanten Rechtsverordnung LWG in NRW

-Der VDRK wurde nach anfänglichen Widerständen sowohl von der Politik wie auch vom Ministerium in die Entscheidungsfindung mit einbezogen.

-Intensive Zusammenarbeit mit den umweltpolitischen Sprechern von SPD und den Grünen/Bündnis 90, die noch am ehesten die Interessen unserer Mitglieder bzw. der Branche vertreten. (...)

-Mitwirkung bei der öffentlichen Anhörung im Landtag.
-Schriftliche Stellungnahme zur geplanten Rechtsverordnung. (...)
-Forderung des VDRK nach einer Bundeseigenkontrollverordnung"

Und auch der geänderte Text belegt den Einfluss des VDRK auf unsere Regierung, denn dieser Teil, der 1. Satz wurde gar nicht geändert. Nur der über die Zusammenarbeit mit den Sprechern der SPD und Grüne wurde entfernt. Sehr wahrscheinlich nach einer Intervention des umweltpolitischen Sprechers der SPD, Norbert Meesters.

Zwei sehr aufschlussreiche Links:

Das KomNetGEW (Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung) mit dem die Seite für das Umweltministerium „abgestimmt“ wurde, ist ein Netzwerk der Abwasserbetriebe. Es wurde wegen des Gesetzes zum Kanal-TÜV gegründet und soll die Abwasserbetriebe „gegen lokale Interessen und Widerstände stärken“.
Ein Netzwerk gegen uns also, den Bürgern, die sich dieses Unrecht nicht gefallen lassen:
Man hat den Text entschärft. *lol* siehe
https://wirsagennein.wordpress.com/2013/08/29/kanalbranchekomplott-gegen-burger/

dort finden Sie die alte Fassung. Screenshot #6.

Und auch im KomNetGEW ist das IKT federführend, wie das Impressum belegt: 
Das ist aus dem Link leider nicht mehr ersichtlich. Siehe bitte Screenshot #5
Beachten Sie dort die abgebildete Webadresse (URL). Das "komnetgew" ist dort noch enthalten, in der aktuellen Webadresse nicht...

Bitte haben Sie Verständnis dafür dass wir diese Links nicht ständig kontrollieren. Falls also Angaben hier durch diese Links nicht mehr bestätigt werden, liegt eine Textänderung oder eine Änderung der Homepages durch unsere Gegner vor.
Falsches Fachgutachten des Landesumweltamtes:
Das Landesumweltamt (LANUV) ist dem Umweltministerium unterstellt und wird daher genauso von der Kanalbranche beeinflusst.
Das sagt genug über die Vertrauenswürdigkeit ihrer “Ergebnisse” zur angeblichen Grundwassergefährdung durch undichte Abwasserleitungen aus. Diese werden im Fachbericht 43 präsentiert und sind falsch, wie Prof. Hepcke nachgewiesen hat. (s. nachfolgenden Post.)
Aber was kümmert dieses Amt und das Umweltministerium wissenschaftliche Fakten, wenn diese nicht pro Kanal-TÜV sind?
Es wurde zweifelsfrei und mehrfach von Wissenschaftlern, die keinerlei wirtschaftliche Vorteile durch ihre Ergebnisse haben, nachgewiesen dass defekte Kanäle das Grundwasser nicht gefährden. 
(auch im nachfolgenden Post nachzulesen)
Gegen diese Wahrheit kämpft die Kanalbranche mit ihren Netzwerken, denn sie will die Pflicht zum Kanal-TÜV für alle!
In unserem Partnerblog "Wir sagen nein" können Sie die Belege dazu einsehen:
Screenshot #7 und #8.  
https://wirsagennein.wordpress.com/2013/08/29/kanalbranchekomplott-gegen-burger/

Donnerstag, 15. August 2013

Prof. Hepcke: Der LANUV Fachbericht 43 ist KEIN Argument für den Kanal-TÜV!

Obwohl dieser “Fach”bericht längst widerlegt wurde, belegt das Umweltministerium NRW damit noch immer die angebliche Notwendigkeit des Kanal-TÜV’s.Zuletzt wurde am 13.6.2013(!) ein Bürger, der gegen den Kanal-TÜV protestierte, damit in die Irre geführt. Prof. Hepckes Analyse wurde im November 2012 veröffentlicht. 

Prof. Dr. Ing. Hartmut Hepcke :

"Ist der LANUV-Fachbericht 43 „Grundwassergefährdung und Auswertung der Analysenergebnisse der landesweiten Grundwassermessstellen in NRW“ vom April 2012 ein wissen- schaftlich begründeter und zweifelsfreier Beweis für die von der Landesregierung aufgestellte Behauptung „von undichten Grundstücks- und Hausanschlussleitungen geht eine bedeutende Gefahr für Boden und Grundwasser aus“.
eindeutige Antwort: NEIN !
Zusammenfassung:
Die Ergebnisse der Auswertung der Analysenergebnisse der landesweiten Grundwassermessstellen in NRW und der diesbezüglichen Literatur zur Grundwassergefährdung durch undichte Kanäle liefern keinen schlüssigen Beweis für die Behauptung der Landesregierung, dass „von undichten Grundstücks- und Hausanschlussleitungen eine bedeutende Gefahr für Boden und Grundwasser ausgeht“.
Der LANUV-Fachbericht 43 ist vielmehr ein weiterer Beweis dafür, dass kein direkter Zusammenhang zwischen möglicherweise undichten Grundstücks- und Hausanschlussleitungen und Boden- bzw. Grundwasserbelastungen besteht.
Begründung:
1. Der Bericht stellt seine Ergebnisse überwiegend im Konjunktiv – könnte, würde, sollte – dar und manifestiert damit, dass diese Ergebnisse nicht zweifelsfrei den Schluss zulassen, der dort dann z.T. formuliert und von der Politik gern daraus abgeleitet wird.
2. Der Bericht stellt fest, dass im Grundwasser anthropogene Einflüsse feststellbar sind und unter intensiv besiedelten Gebieten (Städte) im Vergleich zu unbesiedelten Gebieten (Wald) bestimmte Parameter höher ausfallen.Dies ist eine vorhersehbare und damit triviale, nichts sagende Feststellung.Seit Menschengedenken haben Besiedlungen durch den Menschen immer Auswirkungen auf die Umwelt gehabt. Noch heute finden wir Spuren der Neandertaler, der Kelten und der Römer usw. Betrachtet man die für fäkale Verunreinigungen ausschlaggebenden Parameter Ammonium, E.coli und coliforme Keime, so kommt dieser Bericht zu dem eindeutigen Ergebnis, dass gerade diese Parameter unter besiedelten Gebieten kaum vorhanden sind und z.T. deutlich niedriger ausfallen als unter unbesiedelten Gebieten.




5. Der Bericht gibt des Weiteren überhaupt keine Auskunft darüber, wer qualitativ und quantitativ für die festgestellten anthropogenen Einflüsse verantwortlich ist. Sind dies diffuse unvermeidbare Quellen, die öffentlichen Kanäle, Falscheinleitungen, Kläranlagenabläufe oder andere Einträge.
Hierfür allein undichte Grundstücks- und Hausanschlussleitungen verantwortlich zu machen ist fachlich nicht vertretbar, unseriös und rechtlich hoch bedenklich.
6. Untersucht wurde in diesem Zusammenhang auch nur das erste Grundwasserstockwerk. Dieser Grundwasserleiter muss aber nicht identisch sein mit dem aus dem tatsächlich das Rohwasser für die Trinkwasserversorgung gewonnen wird.
7. Ein beachtlicher Teil der im Grundwasser gefundenen Verbindungen aus Bor und Natrium ist sicherlich auf das in Waschmitteln vorhandene Bleichmittel Natriumper(oxo)borat (Natriumperborat) – NaBO2(OH)2 • 3H2O zurückzuführen. Nach Aufspaltung von Natriumperborat in Wasser entstehen Wasserstoffperoxid
H2O2, Natriumborat NaBO2 und Wasser H2O. Das Natriumborat ist in einer Kläranlage aber nicht eliminierbar, so dass dieser Stoff ungehindert in die Umwelt gelangt und damit über Versickerung auch in das Grundwasser.
              Die Mengenbilanz zwischen Kläranlagenablauf / undichten Kanälen verhält sich – 
                  wie bekannt –10.000 : 1.
Die Schlussfolgerung, ein erhöhtes Vorkommen von Bor und Natrium ist ein signifikanter Beweis für undichte Grundstücks- und Hausanschlussleitungen, ist ebenso falsch und damit unzulässig.
Sollte sich allerdings herausstellen, dass Borate im Grundwasser die Trinkwasserversorgung gefährden,
muss die Politik bei der Waschmittelindustrie ein Verbot des Einsatzes dieses Stoffes durchsetzten, da anorganische Borate weder im Boden noch in der Kläranlage abbaubar sind. Gleiches ist in der Vergangenheit mit den Phosphaten im Waschmittel geschehen.
Auch dieser Bericht belegt eher, dass von undichten Anschlussleitungenkeine Gefahr für den Boden und das Grundwasser ausgeht.   10.11.2012
  Auch andere Gutachten bestätigen: KEINE Gefährdung des Grundwassers durch undichte Abwasserleitungen!
“Seit längerem gehe ich bei meinen Vorträgen explizit auf die Aussagen des LANUV – Fachberichtes 43 „Grundwassergefährdung durch undichte Kanäle“ aus dem Jahr 2012 ein. Im Einzelnen führe ich unter Kapitel 3.1 und 3.2 folgendes aus:

Gibt es Untersuchungen über die Auswirkungen undichter Abwasserleitungen auf den Boden und das Grundwasser? eindeutige Antwort: JA !
In den Gutachten und Untersuchungen von Dr. Robert Thoma, Würzburg, Dr. Ulrich Hagenhoff, Langen und Prof. Dr. Josef Winter, Karlsruhe wurde der Einfluss und die Auswirkungen von austretendem Abwasser auf den angrenzenden Boden und das Grundwasser untersucht. Im Ergebnis kommen alle Verfasser zu dem recht einheitlichen Schluss:

• Die Mengen an austretendem Abwasser sind insgesamt recht gering.

• Der Boden weist durchaus Verschmutzungen auf, diese sind aber nur in einem sehr begrenzten
Bereich (i.d.R. 0,5-1,0 m) nachweisbar.

• Bereits im oberflächennahen Grundwasser sind keine signifikanten Verunreinigungen feststellbar, die auf undichte Anschlussleitungen zurück zu führen sind. Viele Untersuchungen, die z.T. ein etwas schlechteres Bild zeichnen, können nicht zur Verallgemeinerung herangezogen werden, da entweder sehr spezielle Randbedingungen vorherrschen oder die Quellen der Verschmutzung nicht eindeutig belegt und nachgewiesen werden können.Sie allein auf undichte Haus- und Grundstücksanschlussleitungen zurückzuführen ist wissenschaftlich unzulässig.

Prof. Hepcke 28. April 2013
Info Prof. Dr.-Ing.Hartmut Hepcke:
Er ist…
-Professor an der Fachhochschule Münster im Fachbereich Energie · Gebäude · Umwelt
-Mitglied im Sachverständigenausschuss “Sanitärausstattungsgegenstände” und “Entwässerungssysteme” des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin
-Leiter der vom Ministerium für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen bauaufsichtlich anerkannten Zertifizierungsstelle für Abwassertechnik.

Freitag, 1. März 2013

FAKTEN zum Kanal-TÜV---NRW sagt NEIN ---WIR geben NICHT auf!---Unsere wichtigsten BEWEISE----

Bitte verbreitet diesen Text.
Die Empörung vieler Menschen ist unsere einzige Chance dieses Unrecht zu stoppen!

NRW sagt NEIN zum Kanal-TÜV-WIR geben NICHT auf!


Die Landesregierung hat am 27.02.2013 das Gesetz zum Kanal-TÜV verabschiedet.

Für die Bewohner der Wasserschutzgebiete gilt leider die Pflicht zum Kanal-TÜV, wobei den Kommunen durch die Rechtsverordnung SüwVO Abw. vom 17.10.2013 aber ein bürgerfreundlicher Ausweg gelassen wurde. (s.Rechtliche Schritte).
Für die Bürger außerhalb der WSG gibt's leider keine Entwarnung, denn diese können jederzeit erweitert werden.

Es ist also schlecht gelaufen, denn die Kommunen werden nun wohl gezielt von der Kanallobby beeinflusst und obwohl erwiesen wurde, dass defekte Rohre auch in Wasserschutzgebiete unbedenklich sind, müssen sie als Bauernopfer herhalten.

Es gibt aber für alle noch Hoffnung, dass die Gerechtigkeit noch siegt.

Prozesse und weitere Proteste können das Blatt noch wenden.

Der Landtag war beeindruckt vom breiten Protest der Hausbesitzer und deligierte darum die Entscheidung an die Kommunen, so ein Kommentar in der "Kölnischen Rundschau" vom 28.02.2013.

Protest bringt also doch etwas.

Wehrt Euch also, wir haben eine echte Chance!

Jetzt beeindrucken wir die Kommunen mit unserem Protest, damit dieses Unrecht dorthin verschwindet wo es hingehört-auf die Müllkippe der Geschichte. Und bei den Landtagswahlen 2017 werben wir für einen Politikwechsel, damit wir endlich unser Ziel erreichen.

Hausbesitzern drohen Kosten bis zu 15.000 Euro für überflüssige (wissenschaftlich erwiesen!) Kanalsanierungen. Alleine die Dichtheitsprüfung kostet mehrere hundert Euro. Ein Milliardenreibach für die Kanalbranche!
Sie leugnet die Kosten, aber wir haben Belege über noch höhere Summen: http://wirsagennein.wordpress.com/2012/10/10/kanalsanierungen-diese-kosten-drohen-uns-wirklich/


Wir protestieren gegen ein Gesetz das im krassen Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen steht und bei dem wohl Manipulation durch die Kanalsaniererlobby der Wegbereiter ist.

Sie begann mit dem Instrumentalisieren der menschlichen Urangst vor verseuchtem Wasser,
ging weiter mit falschen Behauptungen, die gerne auch mal die Seismologie außer Acht ließen und soll mit dem "Sponsoring" der Kommunalpolitiker enden.

Es ist alles hier dokumentiert.

Dazu unser entschiedenes NEIN!


Hier die FAKTEN:

+ Unser TRINKWASSER ist NICHT gefährdet:

Prof. Dr.-Ing. Hartmut Hepcke:

“... Die Gefahr der Boden- oder Grundwasserverunreinigung, die von einer vermeintlichen Exfiltration von häuslichem Abwasser durch undichte Hausanschlussleitungen ausgehen soll, ist nicht existent und nicht nachweisbar.
Sie wurde vom Ministerium sowohl aus abwassertechnischer als auch ökologischer Sicht vollkommen falsch bewertet.

Mögliche durch undichte Hausanschlussleitungen eingetragene organische Verunreinigungen werden in unmittelbarer Nähe durch die Selbstreinigungskraft des Bodens eliminiert. Eine Gefahr für den den Boden und das Grundwasser besteht nicht."

Das Gleiche gilt auch für die Wasserschutzgebiete, das bestätigte 
Prof. Dr. Hepcke am 10.11.2012 bei einer Infoveranstaltung in Übach-Palenberg ausdrücklich!
http://www.alles-dicht-in-nrw.de/index.php/aktuell-informativ/90-referat-prof-hepcke-10-11-2012

Außerdem wurde die Unbedenklichkeit defekter Rohre in einem Pilotprojekt im Wasserschutzgebiet Köln-Höhenhaus nachgewiesen:

"Pilotprojekt Köln-Höhenhaus 7/2004-10/2005 (Abschlussbericht von 8/2007)
RWTH AC = wissenschaftlicher Beweis gegen angebliche Gefährdung oder gar Belastung:
Die Pilotstudie ist bei logischer Auswertung in Verbindung mit den dortigen
Trinkwasseranalysen ein eindeutiger wissenschaftlicher Nachweis der völlig ausreichenden bestimmungsgemäßen Funktionsdichte des dort erst in und ab 1965 errichteten öffentlichen und privaten Mischwasserkanals.
Von 1935 bis 1965 entsorgte man über Klärgruben. Es bestand bereits vor der Dichtheitsprüfung vollkommen ausreichende Funktionsdichte – also auch bereits bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem man den Kanal in unangetasteter Ruhe seine bestimmungsgemäße, baubehördlich genehmigte Aufgabe erledigen ließ. Es wurden DIN-genormte Tonrohre verlegt."

- Die Studie von Prof. Dr. Hepcke wird von mehreren wissenschaftlichen Analysen BESTÄTIGT!

- Eine Bestätigung durch eine Dissertation an der Universität Hamburg:

Titel der Dissertation:
"Auswirkungen undichter Grundleitungen mit häuslichem Abwasser auf Boden und
Grundwasser"
Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Naturwissenschaften im Fachbereich Geowissenschaften der Universität Hamburg vorgelegt von Robert Thoma aus Würzburg Hamburg 2011
https://ingesblog11.wordpress.com/2014/10/06/dissertation-auswirkungen-undichter-grundleitungen-mit-hauslichem-abwasser-auf-boden-und-grundwasser/
Leider gibt es nur diese Kurzfassung.

- Gefährdungspotential undichter Abwasserkanäle?

"Sie (Abwasserinhaltsstoffe) sind auf eine nur wenige Dezimeter Infiltrationsschicht beschränkt, im Grundwasser jedoch NICHT BELEGBAR !"
UBA-Gutachten - mit Hervorhebungen.pdf
Adobe Acrobat Dokument [790.2 KB]"
https://ingesblog11.wordpress.com/2015/02/03/gefahrdungspotential-undichter-abwasserkanale/

-  Das UMWELTBUNDESAMT:

"TRINKWASSER – Lebensmittel Nummer eins – ist „SEHR GUT“"
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/rund-um-trinkwasser
Falls dieser Link nicht mehr funktioniert, bitte beim Umweltbundesamt, Mediendatenbank recherchieren.

+ KEINE Gefahr für die STANDFESTIGKEIT des HAUSES:


"Durch Exfiltration infolge undichter Hausanschlussleitungen entsteht keine Gefahr für die Standfestigkeit des Bodens."

Prof.Dr.-Ing. Hartmut Hepcke in seiner Analyse:
"Über den Sinn und Unsinn der Dichtheitsprüfung und warum die Umsetzung scheitern muss"
Seite 13
https://ingesblog11.wordpress.com/2014/10/06/prof-hepckekeine-gefahr-fur-die-standfestigkeit-des-hauses/


+ Info Prof. Dr.-Ing.Hartmut Hepcke:

Er ist...
  • Professor an der Fachhochschule Münster im Fachbereich Energie · Gebäude · Umwelt
  • Mitglied im Sachverständigenausschuss "Sanitärausstattungsgegenstände" und "Entwässerungssysteme" des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin
  • Leiter der vom Ministerium für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen bauaufsichtlich anerkannten Zertifizierungsstelle für Abwassertechnik



+ Pflicht zum Kanal-TÜV gibt es nur in NRW    (Stand: Januar 2012)

Das gaben Abgeordnete der SPD und der Grünen am 26.01.2012 sogar noch ganz offen zu!

Diplomingenieur und Architekt Robert Horras:
"NRW ist das einzige Land auf der ganzen Welt, das, wie gestern  im Landtag von SPD und Grünen zu vernehmen, nicht nur einen Grundwasserschutz, sondern einen vorbeugenden Grundwasserschutz anstrebt"

+ Lasst Euch nichts von einer EU-Richtlinie erzählen-die GIBT ES NICHT:





+ Der Kanal-TÜV ist VERFASSUNGSWIDRIG:
 
Prof. Dr. jur. Stefan Muckel, einer der führenden Rechtsexperten in Deutschland:
"Die gesetzlichen Regelungen über die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen in § 61a LWG NRW sind in formeller Hinsicht verfassungswidrig."
Heft 1/2012 der Nordrhein-Westfälischen Verwaltungsblätter (NWVBl.)

Das gilt auch für das am 27.02.2013 verabschiedete Gesetz und für die Rechtsverordnung SüwVO Abw. vom 17.10.2013.
Beides verstößt genau wie § 61a LWG NRW gegen die Verhältnismäßigkeit und gegen das Übermassverbot.
.

+ Und dies noch:
- Viele wenn nicht alle Organisationen die eine angebliche Belastung des Grundwassers durch defekte Rohre festgestellt haben wollen, sind mit der Kanallobby verflochten oder beziehen ihre Infos vom IKT, ein von der Kanalwirtschaft finanziertes Institut.

- Die Wissenschaftler und Fachleute, die unsere Position bestätigen haben im Gegensatz zur Kanalsaniererbranche keinerlei wirtschaftliche Vorteile durch ihre Forschungsarbeiten.

- Kanalrohre sind zur Langlebigkeit bestimmt. Daher aus stabilen Material, das durch nichts weiter belastet wird als durch fließendes Wasser und natürlich Fäkalien, u.ä., aber durch nichts Hartes oder Scharfkantiges.
Kleinere Risse, wenn sie dann mal vorkommen, werden durch Verkieselung abgedichtet.
Verkieselung bedeutet, Kalk, Sand und ähnliches setzt sich in die Risse und dichtet sie dadurch ab.


+ Liste der Initiativen gegen den Kanal-TÜV:

- Info:
http://www.alles-dicht-in-nrw.de/

+ Kurzinfos "FAKTEN zum Kanal-TÜV"
Zusammenfassung zur schnellen Information, für Flyer und zum Ausdrucken für Menschen ohne Internet:
https://fgkt2014.wordpress.com/2015/02/03/fakten-zum-kanal-tuv/


Wir tragen unseren Protest auch in die reale Welt. Flyer für die Supermärkte NRW's:


http://s7.directupload.net/images/130109/s9chp3vc.jpg

Freitag, 25. Januar 2013

Die Propaganda der Kanalsaniererlobby und die FAKTEN


-Sanierungskosten:11.000-32.000 Euro-die Beweise-

Die Kanalsaniererbranche will den Bürgern viel niedrigere Kosten weismachen. Dass das leider nicht stimmt, belegen wir hier.
Kostenvoranschläge der Branche von Bürgern zur Verfügung gestellt, sowie Links zu Artikeln aus seriösen Medien:
http://wirsagennein.wordpress.com/2012/10/10/kanalsanierungen-diese-kosten-drohen-uns-wirklich/

-Horrorversionen-zweifelhafte Versuche der Kanallobby, Bürger und Politik vom Kanal-TÜV zu überzeugen-

Droht uns sogar wieder der Kanal-TÜV für alle?

Obwohl wissenschaftlich erwiesen ist, dass noch nicht mal Häuser durch defekte Kanäle einsturzgefährdet sind, sollen diese nun angeblich Straßen zum Einsturz bringen.

Das soll wohl zumindest den für Horrorversionen anfälligen Bürgern und Politikern suggeriert werden.

Für Manfred Müller Vorstandsmitglied im Verband Deutscher Sanierungsberater, und somit den Kanallobbyisten zuzurechnen, kommt die Senkung einer Autobahn in Solingen gerade recht um die Bürger zu verunsichern.

Dem Verband Deutscher Sanierungsberater gehören Kommunen, Ingenieurbüros, Hersteller von Sanierungssystemen und ausführende Firmen an.
Also ein sehr "unabhängiger Experte".

Die Vermutung der Bürger, dass die Kanalarbeiten der Stadt, Ursache für die Absenkung der Autobahn sein könnte, wird natürlich vom Tisch gewischt.

Da diese Einbrüche nicht nur in Wasserschutzgebiete vorkommen können, ist das wohl ein weiterer verzweifelter Versuch der Kanallobby, mangels anderer Argumente, doch noch den Kanal-TÜV für alle durchzusetzen.

Für Einbrüche gibt es viele Ursachen z.B. Fehler beim Tiefbau und auch die Nachlässigkeit einiger Kommunen bei ihren Aufgaben. Außerdem können seismologische Ursachen vorliegen.

Dinge, die diese Lobby wohlweislich verschweigt.
http://www.wz-newsline.de/home/panorama/solinger-stadtautobahn-abgesackt-und-gesperrt-1.1101846


-Kanal-Dichtheitsprüfer auf Facebook: Manipulationsversuch GESCHEITERT!-


Angeblich sorgte eine "große Unterspülung" unter einer Klinik in Frankfurt dafür, dass ein Teil eines Küchenobjektes vorzeitig abgerissen werden musste.

Eine Anfrage bei dieser Klinik brachte die Wahrheit ans Licht:
Es gab diese Unterspülung NICHT:



Umrandung: Dichtheitsprüfer zur angeblichen Unterspülung der Klinik


Antwort der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Frankfurt






Dienstag, 27. November 2012

Kanalsanierer plant Sponsoring der Kommunalpolitiker!

Dumm oder einfach nur dreist?
Ein Kanalsanierer spricht ganz offen über das geplante Sponsoring der Kommunalpolitiker!

Dieser Eintrag im Blog der Kanal-TÜV Befürworter sollte uns zu denken geben und alarmieren.
Er zeigt mit welchen Methoden diese Branche arbeitet.
Und sie ist sich ihrer Sache wohl so sicher, dass sie sich noch nicht mal die Mühe macht, solche Planungen vor der Öffentlichkeit zu verbergen.

Es ist ganz offensichtlich, in der Branche plant man die Einführung des Kanal-TÜVs durch die Hintertüre.
In der Hoffnung dass der Widerstand der Bürgerinitiativen und Bürger erlahmt.
Und in der Hoffnung auf die Manipulierbarkeit der Kommunalpolitik durch Geld und Fehlinformation.



R. Schneider, am 24/10/2012 um 10:21 sagte:
"Hier hat keiner der Schreiberlinge den bewundernswerten Schachzug von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft so richtig verstanden!

Alle unsere Unternehmen können sich die nächsten Jahren in Ruhe in Wasserschutzgebieten und Fremdwassersanierungsgebieten an den Hausanschlüssen betätigen.
 Und dabei werden die lokalen Unternehmen in den Rathäusern für eine pro-Dichtheitsprüfung-Stimmung sorgen. Die Sanierungsgebiete werden langsam verlegt und ausgeweitet und so haben wir langfristig ein sicheres Einkommen.

 Es wird zwar noch etwas Geld für das Sponsoring in die Rathäuser fließen dürfen, aber es ist gut angelegtes Kapital, das unser Einkommen sichern wird.
Und die Inflation wird schon dafür sorgen, dass wir unsere Preise entsprechend anpassen und den Hausbesitzern gegenüber rechtfertigen können. Denkt mal alle über unsere Chancen nach, anstelle mit Schockstarre ins dunkle Kanalloch zu starren."
http://proumwelt.wordpress.com/2012/10/23/aktueller-sachstand/#comment-325



Fotobeweise, dass alles korrekt zitiert wurde:



Mit diesem Screenshot wird belegt, dass es sich TATSÄCHLICH um einen Blog der Befürworter des Kanal-TÜV's handelt.

Nichts gefakt-alles echt!

Freitag, 31. August 2012

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Verantwortlich für den Inhalt: Monika Mostert
Mail: moni7117(at)gmail(dot)com